Wer eine Immobilie kaufen oder mieten möchte, hat genaue Vorstellungen: Wie die Immobilie aussehen soll, wie viel Platz man benötigt, welche Lage man sich wünscht. Aber auch die Effizienz der Immobilie ist relevant, da jeder außerordentlich hohe Nebenkosten vermeiden möchte. In Deutschland ist für jede Immobilie, die verkauft oder vermietet werden soll, der Energieausweis verpflichtend. Das Dokument informiert Interessenten über die energetischen Kennwerte des Gebäudes. Damit soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, den Energieausweis bei der Entscheidung über einen Vertragsabschluss zu berücksichtigen.
Die Vorgaben zum Energieausweis stammen aus dem Gebäudeenergiegesetz, das am 01. November 2021 in Kraft getreten ist. Aktuelle Energieausweise zeigen die Energieeffizienzklasse an, vergleichbar mit dem EU-Energielabel für Elektrogeräte. Der Energieausweis muss nur bei einem Nutzerwechsel vorgelegt werden. Solange Sie selbst die Immobilie bewohnen oder nicht neu vermieten, wird er nicht benötigt. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben somit keinen Anspruch auf Vorlage des Energieausweises. In Ausnahmefällen wird kein Energieausweis benötigt – zum Beispiel bei denkmalgeschützten Immobilien oder Gebäuden mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern. Je nach Immobilie können Eigentümer zwischen zwei verschiedenen Arten des Energieausweises wählen.
Es gibt zwei Arten des Energieausweises: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ermittelt den tatsächlichen Energieverbrauch der Immobilie, gemessen daran, wie viel Energie in den letzten drei Jahren verbraucht wurde. Der Bedarfsausweis orientiert sich am theoretischen Energiebedarf der Immobilie, der anhand von objektiven Faktoren wie Dämmung, Isolierung und Art der Heizungsanlage bewertet wird. Der Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands günstiger, allerdings ist er nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Immobilie muss mindestens fünf Wohneinheiten beinhalten, es muss ein nach 1997 gestellter Bauantrag vorliegen oder das Gebäude wurde nachweislich gemäß der Wärmeschutzverordnung von 1997 erbaut oder modernisiert. Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis benötigt, da noch keine Daten aus Vorjahren vorliegen. Die Kosten für den Energieausweis hängen immer vom Aufwand ab – steigt dieser, weil das Gebäude zum Beispiel sehr groß ist, steigt auch der Preis für den Energieausweis.
Beim Thema Energieausweis kann man schnell den Überblick verlieren. Wenn Sie Ihre Immobilie in Donauwörth und Umgebung verkaufen oder vermieten möchten, stehen viele Entscheidungen und Aufgaben an. Wir prüfen Ihre Immobilie und erstellen den Energieausweis. Kontaktieren Sie uns gerne für einen unverbindlichen Beratungstermin.