Der Elektro-Mobilität in Deutschland steht eine Trendwende bevor. Der Rückstand gegenüber anderen Ländern baut sich langsam ab, die Neuzulassungen legen deutlich zu, bis 2030 könnten bis zu 14,8 Millionen E-Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge in Deutschland zugelassen werden. Jetzt fehlt nur noch die private Ladeinfrastruktur. Das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) hat wichtige Rahmenbedingungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur geschaffen, denn darauf kommt es zukünftig an. Die meisten Besitzer eines E-Mobiles wollen zu Hause tanken. Das Kabel zum Aufladen über Nacht durch das auf Kipp gestellte Fenster zu hängen und in die nächste Steckdose zu stecken, ist jedoch nicht die beste Lösung. Zwar können E-Autos theoretisch über die Haushaltssteckdose geladen werden. Doch die 2,3 kW aus einer normalen Steckdose sind viel zu wenig für einen zügigen Ladevorgang. Außerdem sind die Zuleitungen dafür nicht ausgelegt. Für zügiges Laden gibt es sogenannte Wallboxen. Das sind fest installierte Ladestationen mit einer deutlich höheren Ladeleistung von bis zu 22 kW. Um die Ausstattung von Gebäuden mit Ladestationen voranzubringen, sollen Gebäude bei umfangreichen Renovierungen und Neubauten künftig mit Leerrohren zur Aufnahme von Energieversorgungs- und Datenleitungen ausgestattet werden. Für neue Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen ist diese Ausstattung bereits Pflicht. Das neue Wohnungseigentumsgesetz räumt Wohnungseigentümern inzwischen das Recht auf den Einbau einer E-Ladestation ein. Wegen der Pandemie wurden in Wohnungseigentümergemeinschaften dazu aber bisher kaum Beschlüsse gefasst. Das wäre jedoch wichtig, weil in diesem Bereich rund vier Millionen Stellplätze zur Verfügung stehen und der Entwicklung einen deutlichen Schub versetzen könnten. Die KfW fördert jeden Ladepunkt mit 900 Euro Zuschuss. Das gilt für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie für Mieter und Vermieter.